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  • Effektive Nutzung von Regenwassernutzungssystemen für Immobilieneigentümer
    Guter Rat

    Effektive Nutzung von Regenwassernutzungssystemen für Immobilieneigentümer

    Von 24. Juli 2026

    Regenwassernutzungssysteme gewinnen in der Immobilienwirtschaft zunehmend an Bedeutung, da sie sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile bieten. Für Immobilieneigentümer, die ihre Immobilien selbst bewohnen oder verkaufen möchten, stellt die Implementierung solcher Systeme eine attraktive Möglichkeit dar, den Wasserverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig den Wert der Immobilie zu steigern. Installation von Regenwassernutzungssystemen Die Installation eines Regenwassernutzungssystems…

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  • Effektive Gartenpflege im Sommer: Tipps für stolze Immobilieneigentümer
    Guter Rat

    Effektive Gartenpflege im Sommer: Tipps für stolze Immobilieneigentümer

    Von 9. Juli 2026

    Die Sommermonate sind eine hervorragende Zeit für Immobilieneigentümer, um ihre Gärten in voller Pracht erblühen zu lassen. Eine gut gepflegte Grünfläche trägt nicht nur zur Ästhetik der Immobilie bei, sondern kann auch den Immobilienwert steigern. In diesem Artikel geben wir hilfreiche Tipps zur effektiven Gartenpflege im Sommer. Bewässerung und Pflege Eine der größten Herausforderungen im…

    Weiterlesen Effektive Gartenpflege im Sommer: Tipps für stolze ImmobilieneigentümerFortfahren

  • Lärmschutz für Immobilien: Strategien für mehr Wohnqualität
    Guter Rat

    Lärmschutz für Immobilien: Strategien für mehr Wohnqualität

    Von 24. Juni 2026

    Die Reduzierung von Lärmbelastungen ist ein entscheidender Faktor, der die Wohnqualität in Immobilien erheblich beeinflusst. Für Eigentümer, die ihre Immobilien selbst bewohnen oder verwalten, bietet der gezielte Einsatz von Lärmschutzmaßnahmen nicht nur Komfort, sondern kann auch den Wert der Immobilie steigern. Moderne Schalldämmungstechniken Moderne Schalldämmungstechniken bieten effektive Lösungen, um unerwünschten Lärm zu reduzieren. Dazu gehören…

    Weiterlesen Lärmschutz für Immobilien: Strategien für mehr WohnqualitätFortfahren

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Mit diesem Formular können Sie einen mit uns online geschlossenen Vertrag widerrufen. Bitte füllen Sie die Felder aus. Im nächsten Schritt bestätigen Sie Ihren Widerruf verbindlich.
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Engfer & Partner Immobilien
Am Vögenteich 26 R
18055 Rostock
Tel.: 0381 36 77 99 88
E-Mail: info@engferundpartner.de

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Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Engfer & Partner Immobilien, Am Vögenteich 26 R, 18055 Rostock, Tel.: 0381 36 77 99 88, E-Mail: info@engferundpartner.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.engferundpartner.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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